Rechtsprechung
LG Köln, 12.03.2008 - 25 O 303/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch gegen ein Sanitätshauses - Belieferung eines Patienten mit fehlerhaftem Rollstuhl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen der Lieferung eines Rollstuhls mit einer unzureichenden Ausstattung mit einem zur Vorbeugung gegen das Auftreten von Dekubitalgeschwüren geeigneten Sitzbelags; Anforderungen an eine adäquate Dekubitusprophylaxe bei einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch wegen der Lieferung eines Rollstuhls mit einer unzureichenden Ausstattung mit einem zur Vorbeugung gegen das Auftreten von Dekubitalgeschwüren geeigneten Sitzbelags; Anforderungen an eine adäquate Dekubitusprophylaxe bei einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Haftung des Sanitätshauses für unzureichende Sitzversorgung; Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht
- hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)
Haftung des Sanitätshauses für unzureichende Hilfsmittelversorgung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Auszug aus LG Köln, 12.03.2008 - 25 O 303/06
Beruht ein Schaden auf mehreren Ursachen, die von verschiedenen Personen gesetzt worden sind, haftet der Erstschädiger auch für den Schaden, der durch das Eingreifen Dritter eintritt, es sei denn, das schädigende erste Verhalten sei nur noch der äußere Anlass für ein völlig ungewöhnliches und sachwidriges Eingreifen eines Dritten (…BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 2882, 2883 f.).Nicht erforderlich ist, dass der mitverursachende Beitrag den Schaden ausschließlich, alleinig oder richtungweisend neben erheblichen anderen Umständen herbeigeführt hat (BGH, Urt. v. 19. April 2005 - VI ZR 175/04, NJW-RR 2005, 897, 898). - BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …
Auszug aus LG Köln, 12.03.2008 - 25 O 303/06
Beruht ein Schaden auf mehreren Ursachen, die von verschiedenen Personen gesetzt worden sind, haftet der Erstschädiger auch für den Schaden, der durch das Eingreifen Dritter eintritt, es sei denn, das schädigende erste Verhalten sei nur noch der äußere Anlass für ein völlig ungewöhnliches und sachwidriges Eingreifen eines Dritten (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 2882, 2883 f.).Nicht erforderlich ist, dass der mitverursachende Beitrag den Schaden ausschließlich, alleinig oder richtungweisend neben erheblichen anderen Umständen herbeigeführt hat (…BGH, Urt. v. 19. April 2005 - VI ZR 175/04, NJW-RR 2005, 897, 898).